Arbeitszeitbetrug und Detektivkosten – LAG Köln setzt neue Maßstäbe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer!
Arbeitszeitbetrug: LAG Köln bestätigt fristlose Kündigung und Erstattung von Detektivkosten Das Landesarbeitsgericht Köln fällte mit Urteil vom 11.02.2025 (Az. 7 Sa 635/23) ein wegweisendes Urteil