Zweites Sabbatjahr für Lehrkräfte: Darf eine fünfjährige Wartefrist verlangt werden?
KI-generiert Lehrkräfte in Baden-Württemberg haben nicht ohne Weiteres Anspruch auf ein weiteres Sabbatjahr unmittelbar nach einem bereits bewilligten Freistellungsjahr. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Beschluss