Schluss mit fiktiven Mängelbeseitigungskosten – Bundesgerichtshof gibt seine bisherige Rechtsprechung auf!
Bisher war es für Auftraggeber möglich Mängel am Bauwerk nicht zu sanieren und stattdessen Schadensersatz in Höhe der fiktiven Mangelbeseitigungskosten zu verlangen. Diesem Vorgehen erteilt der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner aktuellen Entscheidung vom 22.10.2018 (Az. VII ZR 46/17) eine deutliche Absage und gibt seine bisherige Rechtsprechung dazu auf.