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URTEILE, RECHTSTIPPS UND AKTUELLES AUS UNSERER KANZLEI

Sie interessieren sich für aktuelle Urteile der Rechtsprechung? Oder sind auf der Suche nach Rechtstipps zu einem der Rechtsgebiete, die unsere Kanzlei vertritt? In der folgenden Liste haben wir aktuelle Urteile und Rechtstipps für Sie zusammengestellt. Anhand der Vorsortierung können Sie gezielt juristische Urteile und Tipps zu jenen Bereichen aufrufen, die für Sie interessant sind.

Persönliche Haftung in der Krise: Keine StaRUG-Restrukturierung für Gesellschafterbürgschaften

Wann haftet ein Geschäftsführer persönlich für Unternehmensschulden und wie lässt sich das Privatvermögen in der Krise retten? Das Landgericht Düsseldorf (Beschluss vom 13.01.2026 – 314c T 5/25) hat hierzu kürzlich eine für Unternehmer und Gesellschafter weitreichende Entscheidung zum Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) getroffen. Tobias Ibach, Ihr erfahrener Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, analysiert das Urteil und stellt die Bedeutung der Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften besonders heraus. Er beleuchtet die strategischen Konsequenzen für Unternehmen in der Region Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim.

Ausgangslage der Entscheidung

In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Kommanditist und geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG für Bankverbindlichkeiten seiner Gesellschaft in Höhe von rund vier Millionen Euro verbürgt. Nachdem die Gesellschaft in die Insolvenz rutschte, nahmen die Banken den Gesellschafter aus diesen selbstschuldnerischen Bürgschaften persönlich in Anspruch. Um eine private Insolvenz abzuwenden und seine wirtschaftliche Existenz zu schützen, versuchte der Geschäftsführer, diese massiven Verbindlichkeiten über einen Restrukturierungsplan nach dem StaRUG neu zu ordnen. Außerdem wollte er die Verbindlichkeiten drastisch zu kürzen. Gerade für Fälle wie die Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften ist die rechtliche Einschätzung zentral.

Die rechtliche Streitfrage

Die Kernfrage des Verfahrens lautete: Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der für Gesellschaftsschulden bürgt, im Sinne des § 30 Abs. 1 StaRUG selbst „unternehmerisch tätig“ und damit überhaupt berechtigt, das StaRUG-Verfahren für seine privaten Bürgschaftsschulden zu nutzen?

Die Entscheidung und ihre Begründung

Das Landgericht Düsseldorf hat diese Frage klar verneint und das Restrukturierungsverfahren aufgehoben. Die bloße Stellung als Gesellschafter oder Geschäftsführer reicht rechtlich nicht aus, um eine eigene unternehmerische Tätigkeit der natürlichen Person zu begründen. Dennoch zeigt sich anhand solcher Fälle, dass die Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften weiterhin ein schwieriges rechtliches Terrain bleibt.

Das Gericht stützt sich dabei auf das fundamentale gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip: Die juristischen Sphären von Gesellschaft und Gesellschafter sind strikt voneinander zu trennen. Das Halten von Anteilen gilt rechtlich als reine Vermögensverwaltung. Auch die Übernahme einer Bürgschaft ändert daran nichts. Durch die Bürgschaft verschafft der Geschäftsführer den Gläubigern lediglich eine zusätzliche, vom Unternehmen unabhängige Sicherheit. Trotzdem übernimmt er dadurch jedoch nicht die Rolle des Unternehmensträgers. Die harte wirtschaftliche Konsequenz: Der bürgende Gesellschafter bleibt auf seinen Schulden sitzen. Er kann sich nicht über die Instrumente des StaRUG Lasten entledigen. Im Hinblick auf die Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften ist das Urteil ein wichtiger Hinweis für juristische Laien und Experten.

Fazit & Strategische Relevanz

Die Entscheidung führt Unternehmern drastisch vor Augen, dass Gesellschafterbürgschaften ein extremes privates Haftungsrisiko darstellen, das sich in der Unternehmenskrise nicht einfach über moderne Restrukturierungsinstrumente abwenden lässt. Für die Praxis bedeutet dies, dass bereits bei der Vertragsgestaltung und Kreditaufnahme höchste Vorsicht geboten ist. Geschäftsführer müssen die Stellung persönlicher Sicherheiten kritisch hinterfragen. Weiterhin müssen sie rechtzeitig gesellschaftsrechtliche sowie vertragliche Alternativen prüfen, um ihr Privatvermögen im Ernstfall nicht ungeschützt der Verwertung preiszugeben. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften empfiehlt sich eine umfassende rechtliche Beratung.

Ihre strategischen Berater im Wirtschaftsrecht

Stehen Sie vor einer ähnlichen unternehmerischen Herausforderung oder benötigen Sie strategische Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht zur Haftungsvermeidung? Das Team von Gräber Onasch Ibach berät Sie an unseren Standorten in Karlsruhe, Pforzheim und Baden-Baden. Kontaktieren Sie uns für ein erstes Orientierungsgespräch telefonisch oder per E-Mail unter ibach@goi-anwaelte.de und graeber@goi-anwaelte.de. Wir garantieren Ihnen kurzfristige Erreichbarkeit, absolute Flexibilität sowie eine ortsungebundene Beratung. Unsere Tätigkeit erfolgt auf Basis einer transparenten, aufwandsabhängigen Vergütung. Abschließend lässt sich sagen: Bei der Restrukturierung von Gesellschafterbürgschaften ist die fachkundige Unterstützung ein entscheidender Faktor.

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