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Experten für Handelsrecht

Rechtsanwälte Björn Gräber & Tobias Ibach – Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Karlsruhe,Pforzheim & Baden-Baden

Das Handelsrecht bildet die Grundlage für nahezu alle unternehmerischen Aktivitäten. Ob Vertragsgestaltung, Haftung oder Konflikte zwischen Geschäftspartnern – die Anforderungen an Kaufleute und Unternehmer sind komplex. Unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rechtsanwälte Björn Gräber und Tobias Ibach, beraten Sie zuverlässig in allen Fragen rund um das Handelsrecht – mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und strategischem Blick fürs Ganze.

Handelsverträge & Pflichten von Kaufleuten

Die Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen gehört zu den zentralen Aufgaben des Handelsrechts. Wir prüfen und entwerfen Verträge in deutscher und englischer Sprache – von Patronatserklärungen über Liefer- und Rahmenverträge bis hin zu individuellen Vereinbarungen im operativen Geschäft.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im B2B-Bereich sowie auf der Absicherung von Haftung, Vertragsstrafen und Gewährleistung.
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen in Fragen des Handelsregisters, der Prokura und der kaufmännischen Sorgfaltspflichten.
Unsere Mandanten profitieren dabei von unserer Doppelperspektive: Wir gestalten Verträge nicht nur rechtssicher, sondern wissen aus zahlreichen Streitfällen genau, worauf es in der Praxis ankommt.
Unsere juristische Beratung im Handelsrecht richtet sich dabei sowohl an etablierte Unternehmen als auch an Gründer, die ihre Vertragsstrukturen von Beginn an professionell absichern möchten. Dabei bestehen zahlreiche inhaltliche Schnittstellen zum Wirtschaftsrecht, insbesondere im Bereich der Vertragsgestaltung, Unternehmensorganisation und Haftung.

Handelsvertreterrecht & Vertriebssysteme

Das Handelsvertreterrecht bildet einen weiteren Kernbereich unserer Tätigkeit. Wir gestalten und prüfen Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträge, unterstützen bei Provisions- und Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB) und begleiten Unternehmen bei Kündigungen oder Vertragsverhandlungen.
Wettbewerbsverbote und nachvertragliche Pflichten prüfen wir auf Wirksamkeit und setzen diese – falls erforderlich – auch gerichtlich durch.
Unsere Beratung folgt stets einer klaren Linie: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung und verfolgen diese mit persönlicher, verlässlicher und souveräner Haltung – ob im Hintergrund beratend oder in der Auseinandersetzung aktiv vertretend.

Wettbewerbsrecht & Haftungsfragen

Auch im Bereich des Wettbewerbsrechts vertreten wir Unternehmen bei Abmahnungen, Unterlassungsansprüchen und wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten.
Wir beraten bei Fragen zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb, prüfen Werbemaßnahmen auf rechtliche Risiken und helfen, Haftungsfallen frühzeitig zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Haftung von Geschäftsführern und Kaufleuten – von Pflichtverletzungen über fehlerhafte Vertragsentscheidungen bis hin zu Fragen der persönlichen Verantwortung.
Unsere Mandanten schätzen hierbei unsere strukturierte und strategische Vorgehensweise: Wir führen sie rechtssicher und effizient durch komplexe Verfahren und schaffen Klarheit in anspruchsvollen Situationen.

Wirtschaftsverwaltungsrecht & behördliche Unternehmenspflichten

Das Wirtschaftsverwaltungsrecht bildet eine wichtige Schnittstelle zwischen wirtschaftlicher Tätigkeit und staatlicher Regulierung. Viele handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen berühren zugleich öffentlich-rechtliche Vorgaben – etwa Umweltauflagen, Genehmigungs- und Anzeigeverfahren oder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegenüber Unternehmen.

Wir beraten Unternehmen bei behördlichen Anordnungen, im Gewerbe- und Immissionsschutzrecht sowie bei der Durchsetzung oder Abwehr öffentlich-rechtlicher Pflichten. Dazu gehören etwa Betriebsänderungen, Umwelt- und Entsorgungsauflagen, Bußgeldverfahren oder die Klärung von Verantwortlichkeiten von Geschäftsführern im Rahmen staatlicher Vorgaben.

Gerade die Kombination aus Handelsrecht, Wirtschaftsrecht und Verwaltungsrecht ermöglicht es unserer Kanzlei, sowohl die zivilrechtlichen als auch die öffentlich-rechtlichen Risiken ganzheitlich zu bewerten. Durch diese interdisziplinäre Perspektive entwickeln wir Lösungen, die rechtssicher, wirtschaftlich sinnvoll und schnell umsetzbar sind – und begleiten Unternehmen zuverlässig im Umgang mit Behörden und Aufsichtsstellen.

Innerhalb unserer Kanzlei wird diese Schnittstelle vor allem von Herrn Rechtsanwalt Tobias Ibach erfolgreich betreut, der sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, als auch für Verwaltungsrecht ist.

RECHTSANWALT
TOBIAS IBACH

  • Flexible Terminvergabe (bundesweit), gerne auch telefonisch oder als Video-Call
  • Schnelle, transparente Abwicklung
  • Top Motivation, Durchsetzungsstärke und Hartnäckigkeit
  • Transparentes Honorar

ZUR PERSON

Mein Leitspruch: „Nur wer seinen eigenen Weg geht, kann von niemandem überholt werden.“

Studiert habe ich in Freiburg. Meine fachlichen Schwerpunkte in unserer Anwaltskanzlei in Karlsruhe und Pforzheim liegen im Verwaltungsrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

Per E-Mail erreichen Sie mich direkt unter: ibach@goi-anwaelte.de

RECHTSANWALT
BJÖRN GRÄBER

  • Flexible Terminvergabe (bundesweit), gerne auch telefonisch oder als Video-Call
  • Schnelle, transparente Abwicklung
  • Top Motivation, Durchsetzungsstärke und Hartnäckigkeit
  • Transparentes Honorar

ZUR PERSON

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für IT-Recht

Fachanwalt für Erbrecht

Mein Leitspruch: „Mit Gelassenheit und Mut zum Ziel.“

Studiert habe ich in Heidelberg und in Leeds (Großbritannien). Ich berate Sie gerne auf Deutsch und in Englisch. Meine fachlichen Schwerpunkte in unserer Kanzlei in Karlsruhe und Pforzheim sind das Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, das Erb- und Nachfolgerecht sowie das IT-, Internet- und Wettbewerbsrecht.

Per E-Mail erreichen Sie mich direkt unter  graeber@goi-anwaelte.de

Strategische Beratung & Prozessvertretung

Unsere Tätigkeit im Handelsrecht verbindet präventive Vertragsberatung mit konsequenter Vertretung in Streitfällen. Wir unterstützen Mandanten bei der außergerichtlichen Konfliktlösung, in Mediations- und Vergleichsverfahren ebenso wie in gerichtlichen Auseinandersetzungen – bundesweit und mit hoher Erfolgsquote.
Dabei setzen wir auf einen methodischen Ansatz, der von der ersten Analyse bis zur Durchsetzung der Interessen konsequent auf Qualität und Zielorientierung ausgerichtet ist.
Unsere Mandanten schätzen unsere anwaltliche Unterstützung im Handelsrecht, die weit über die reine Prozessvertretung hinausgeht: Wir verstehen uns als strategische Partner an der Seite Ihres Unternehmens – lösungsorientiert, durchsetzungsstark und mit Weitblick.
Langjährige Mandatsbeziehungen und das Vertrauen unserer Mandanten bestätigen diesen Weg. Innerhalb der Kanzlei bieten wir zudem spezialisierte Beratung im IT-Recht und Erbrecht an – Fachgebiete, die ebenfalls von Rechtsanwalt Björn Gräber betreut werden. So profitieren Sie von einer interdisziplinären Betrachtung Ihrer rechtlichen Fragen aus einer Hand.

PERSÖNLICH. VERLÄSSLICH. SOUVERÄN.

Kooperation & Netzwerk

Bei komplexen oder internationalen Mandaten greifen wir auf ein bewährtes Netzwerk aus Steuerberatern, Unternehmensberatungen, technischen Experten und internationalen Partnerkanzleien zurück.
So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten in jeder Phase ihres Projekts optimal betreut sind – fachübergreifend, effizient und mit einem zentralen Ansprechpartner, der alle Fäden zusammenführt.

Beratungsgespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie jetzt Ihr Beratungsgespräch mit unseren Fachanwälten für Handelsrecht – telefonisch, online oder vor Ort in Karlsruhe, Baden-Baden und Pforzheim.
📧 graeber@goi-anwaelte.de | ibach@goi-anwaelte.de
📞 0721 / 860 18 00

FAQ – Häufige Fragen zum Handelsrecht

Wann gilt jemand als Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB)?

Als Kaufmann gilt, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lässt (§ 1 ff. HGB).

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute. Es ergänzt das allgemeine Zivilrecht und enthält spezielle Vorschriften für Handelsgeschäfte und unternehmerische Beziehungen.

Ein solcher Anspruch entsteht in der Regel, wenn der Handelsvertreter neue Kunden oder Geschäfte vermittelt hat, von denen der Unternehmer nach Vertragsende weiterhin profitiert.

Unternehmen können gegen unlautere Praktiken von Mitbewerbern mit Abmahnungen, Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen vorgehen.

Eine persönliche Haftung droht insbesondere bei Pflichtverletzungen, Insolvenzantragspflicht-Verstößen oder vorsätzlichen Schädigungshandlungen.

Eine anwaltliche Beratung im Handelsrecht empfiehlt sich immer dann, wenn Verträge mit Geschäftspartnern gestaltet oder angepasst werden, Unklarheiten zu Haftungsfragen bestehen oder Konflikte mit Kunden, Lieferanten oder Handelsvertretern drohen. Frühzeitige rechtliche Begleitung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden und die Position des Unternehmens nachhaltig zu stärken.

REFERENZEN

Normalerweise würde hier unter anderem stehen: Aussprüche wie „Wir fühlen uns hier bestens aufgehoben“, „Exzellent!“, „Kann ich nur weiterempfehlen“, „Die wollen wirklich gewinnen und gehen auch die Extrameile“ und auch Logos unserer gewichtigsten Firmenkunden und Geschäftspartnern, aus verschiedensten Branchen. Wir möchten jedoch vornehme Zurückhaltung als Anwälte und Geheimnisträger walten lassen – auch wenn natürlich unsere Referenzen für uns sprechen. Deshalb sagen wir an dieser Stelle nur: die hohe Zufriedenheits- und Weiterempfehlungsrate spricht für uns.

Überzeugen Sie sich selbst und nehmen gerne Kontakt zu uns auf.